Cannabisanbau


Der private Anbau von Cannabis ist in Deutschland grundsätzlich untersagt - es sei denn, hierbei handelt es sich um ein wissenschaftliches Projekt oder es besteht ein sonstiges (legales) öffentliches Interesse.

Der hier aufgegriffene Fall aus dem Jahre 2000 dient als Beispiel, ob es sich um einen gerechtfertigten Anbau handelt oder nicht. Der Kläger in diesem Fall stütze sich auf das Grundrecht der Religionsfreiheit. Er - ein religiöser Anhänger der Rastafaris – übe seine Religion mit Hilfe der betäubenden Wirkung der Marihuana-Pflanzen aus. Nur durch das gemeinsame Konsumieren von Cannabis könne die Religion der Rastafaris ausgeübt und somit göttliche Erleuchtung erlangt werden. Allein durch den privaten Anbau der Pflanzen könne der beachtliche Bedarf an Cannabis gedeckt werden – so sei es eine zwingend notwendige Maßnahme, um seine Religionsfreiheit ausüben zu können. Der Kläger berief sich also auf sein Grundrecht (auf göttliche Erleuchtung durch Marihuana-Anbau) und zog vor Gericht.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) verneinte die zwingende Notwendigkeit einer eigenen Cannabis-Plantage. So entschied das Gericht zu Gunsten der Allgemeinen Gesundheit und gegen die "persönliche Erleuchtung" des Klägers. Der private Anbau von Cannabis ist somit weiterhin illegal und auch für religiöse Zwecke nicht legitim. Sofern der deutsche „Rastaman" auch künftig auf diese Art der Religionsausübung nicht ablassen will, bleibt ihm wohl nichts anderes übrig, als seinen Cannabisbedarf anderweitig (also illegal) zu decken.

Der Haschisch-Bäcker


Weil er seiner Lehrerin einen unfreiwilligen Rausch beschert hat, wurde ein Mann zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt. Der damalige Abiturient hatte einen Schokoladenkuchen mit neun Gramm Marihuana versetzt und diesen samt einem Zettel mit der Aufschrift "Vielen Dank für alles - guten Appetit" vor dem Lehrerzimmer der Schule abgestellt.

Insgesamt zehn Lehrer hatten von dem Kuchen gegessen und dann kurzzeitig unter Wahrnehmungsstörungen und Übelkeit gelitten. Der Schulleiter berichtete von einer "dramatischen Stimmung" unter den Pädagogen. Einer der Lehrer hatte vom Bahnhof aus sogar angerufen und nach Hilfe verlangt, weil er sich nicht mehr zurechtfand. Der Haschischkuchen-Bäcker hatte sich später bei Mitschülern und Lehrern entschuldigt und zehn Tage freiwillig Dienst in einem Krankenhaus geleistet. Vor Gericht bekam er eine Verwarnung und die Auflage, sich bei der Drogenberatung zu melden.

Doch damit nicht genug:
Eine Lehrerin forderte noch 1.000 Euro Schmerzensgeld vom Beklagten. Nach Angaben ihres Rechtsanwalts litt seine Mandantin unter Todesangst und glaubte, sie sei vergiftet worden. Der junge Mann wurde dann zu einer Zahlung von € 500,- verdonnert.

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