Die Geschäftsidee


18 Monate Gefängnis bedingt: So lautet das Urteil für einen Schweizer, der mit dem Versand von Hanfblüten Millionen umgesetzt hat.

Statt dass sich Erwerber von Hanf in der Gasse mit Stoff eindecken, können sie das Kraut bequem von zu Hause aus ordern und sich per Post beliefern lassen. Ausgehend von diesem Gedanken gründete ein Schweizer Ende 2001 in Bern einen Versandhandel für Artikel auf Basis von Hanf.
Der Jungunternehmer hatte bald Erfolg: Bevor ihm im Jahre 2003 das Handwerk gelegt wurde, hatte er in zwei Jahren zwei Millionen Franken Umsatz und eine halbe Million Gewinn erwirtschaftet. Obwohl er kein luxuriöses Leben geführt habe, sei vom Geld kaum etwas übrig, sagte er vor dem Gericht in der Schweiz, wo er sich wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten musste. Das meiste Geld habe er wieder reinvestiert, meinte der Unternehmer.
Obwohl das Gericht dieser Aussage nicht recht glaube wollte, konnte man nichts anderes beweisen.

Der Staatsanwalt hatte eine unbedingte Gefängnisstrafe von 30 Monaten, 10’000 Franken Busse und eine Ersatzforderung von mindestens 50.000 Franken beantragt. Mit Blick auf andere Urteile hatte das Gericht 20 bis 22 Monate Gefängnis gefordert. Schlussendlich wurde eine Strafe von 18 Monate beschlossen, um den bedingten Vollzug zu ermöglichen. Zudem musste der Beklagt 5000 Franken Busse und eine Rückerstattung von 15.000 Franken wegen unrechtmäßigen Gewinns bezahlen.

Heute arbeitet der ehemalige Unternehmer dieser als Kinooperateur, vom Hanf als Verkaufsidee will er heute nichts mehr wissen. Man sieht, auch eine sehr gute Geschäftsidee hat seine Tücken, wenn sie illegal ist.

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